Angebot: Tätigkeit als Verfahrensbeistand – Die Stimme des Kindes im Familienverfahren
Wenn Kinder in familiengerichtliche Verfahren eingebunden sind, brauchen sie jemanden, der ihre Sichtweise versteht, ernst nimmt und in das Verfahren einbringt.
Als Verfahrensbeistand setze ich mich engagiert und verantwortungsvoll dafür ein, dass die Perspektive des Kindes gehört und bei gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt wird – unabhängig,
empathisch und ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet.
Was ist ein Verfahrensbeistand?
Ein Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht gemäß § 158 FamFG bestellt, wenn es um Fragen des Sorge- oder Umgangsrechts geht – insbesondere in Fällen, in denen das Kind in seiner Entwicklung,
seinem Wohl oder seinen Rechten besonders schutzbedürftig ist.
Der Verfahrensbeistand ist keine Partei im Verfahren, sondern übernimmt eine vermittelnde, unterstützende und schützende Rolle für das Kind – als dessen unabhängige
Interessenvertretung.
Meine Aufgaben als Verfahrensbeistand:
Arbeitsweise:
Rechtliche Grundlage:
Kontakt:
Als Verfahrensbeistand stehe ich für fachliche Kompetenz, einfühlsame Kommunikation und konsequente Ausrichtung am Kindeswohl.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Gerichten und Institutionen, um Kinder in herausfordernden Verfahren zu stärken und zu schützen.
Leistungen im Überblick:
Leistung |
Beschreibung |
Kindesinteressen vertreten |
Wahrung und Vertretung der Perspektive und Bedürfnisse des Kindes im Verfahren |
Kindesanhörung |
Altersgerechte, einfühlsame Gespräche zur Erfassung der Sichtweise des Kindes |
Berichterstattung |
Erstellung einer differenzierten Einschätzung mit Empfehlungen zum Kindeswohl |
Unabhängigkeit |
Keine Bindung an Eltern oder Jugendamt – ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet |
Kooperation mit dem Gericht |
Zuverlässige Kommunikation und fristgerechte Berichterstattung |