Angebot: Tätigkeit als Verfahrensbeistand – Die Stimme des Kindes im Familienverfahren

 

Wenn Kinder in familiengerichtliche Verfahren eingebunden sind, brauchen sie jemanden, der ihre Sichtweise versteht, ernst nimmt und in das Verfahren einbringt.
Als Verfahrensbeistand setze ich mich engagiert und verantwortungsvoll dafür ein, dass die Perspektive des Kindes gehört und bei gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt wird – unabhängig, empathisch und ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet.
 

 

Was ist ein Verfahrensbeistand? 

 

Ein Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht gemäß § 158 FamFG bestellt, wenn es um Fragen des Sorge- oder Umgangsrechts geht – insbesondere in Fällen, in denen das Kind in seiner Entwicklung, seinem Wohl oder seinen Rechten besonders schutzbedürftig ist.
Der Verfahrensbeistand ist keine Partei im Verfahren, sondern übernimmt eine vermittelnde, unterstützende und schützende Rolle für das Kind – als dessen unabhängige Interessenvertretung.
 

 

Meine Aufgaben als Verfahrensbeistand:

  • Kindesinteressen vertreten: Ich erarbeite die Sichtweise des Kindes und vertrete diese im gerichtlichen Verfahren – sachlich, respektvoll und altersgerecht.
  • Gespräche mit dem Kind führen: In geschütztem Rahmen höre ich dem Kind zu, stelle Fragen, begleite empathisch und nehme seine Anliegen ernst.
  • Einschätzung und Empfehlungen: Ich verfasse eine fachlich fundierte Stellungnahme für das Gericht, in der die Perspektive des Kindes und mögliche Empfehlungen zum Kindeswohl dargelegt werden.
  • Unabhängigkeit wahren: Ich bin keiner Seite verpflichtet – nicht den Eltern, nicht dem Jugendamt. Mein Fokus liegt ausschließlich auf dem Wohl des Kindes.

 Arbeitsweise:

  • Beziehungsorientiert und kindgerecht: Ich gestalte den Kontakt zum Kind mit größter Sorgfalt, um Vertrauen aufzubauen und altersangemessen zu kommunizieren.
  • Sorgfältig und transparent: Meine Einschätzungen beruhen auf Gesprächen mit dem Kind, Beobachtungen und – wenn erforderlich – auch auf weiteren Hintergrundinformationen aus dem Verfahren.
  • Kooperativ im Verfahren: Ich arbeite konstruktiv mit dem Familiengericht, Verfahrensbeteiligten und Fachstellen zusammen – stets mit Blick auf die bestmögliche Lösung für das betroffene Kind.

Rechtliche Grundlage:

  • § 158 FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Bestellung erfolgt durch das Familiengericht in Fällen wie:
  • Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten
  • Gefährdung des Kindeswohls
  • Verfahren mit besonders hohem Konfliktpotenzial

  Kontakt:

  • Einsatzgebiet: NRW: Münster, Warendorf Kreis Steinfurt

  • Kooperationsanfragen & Gerichtliche Bestellung:
     01725888674 üeter.wachter@gmx.de

Als Verfahrensbeistand stehe ich für fachliche Kompetenz, einfühlsame Kommunikation und konsequente Ausrichtung am Kindeswohl.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Gerichten und Institutionen, um Kinder in herausfordernden Verfahren zu stärken und zu schützen.

 


Leistungen im Überblick:

 

Leistung

Beschreibung

Kindesinteressen vertreten

Wahrung und Vertretung der Perspektive und Bedürfnisse des Kindes im Verfahren

Kindesanhörung

Altersgerechte, einfühlsame Gespräche zur Erfassung der Sichtweise des Kindes

Berichterstattung

Erstellung einer differenzierten Einschätzung mit Empfehlungen zum Kindeswohl

Unabhängigkeit

Keine Bindung an Eltern oder Jugendamt – ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet

Kooperation mit dem Gericht

Zuverlässige Kommunikation und fristgerechte Berichterstattung